McCare - gute Pflege muss nicht teuer sein

   

Fragen und Antworten

 

Was bedeutet eine 24 Stunden Betreuung ?

Es ist Tag und Nacht immer jemand da. Das bedeutet, unser Personal wohnt zusammen mit der zu betreuenden Person, kümmert sich um den Haushalt ( Essen kochen, Wäsche waschen, Reinigung usw.) und übernimmt leichte pflegerische Aufgaben, wie Hilfe beim Anziehen, beim Waschen, bei der Toilette, ggf. Windeln wechseln, beim Essen usw.

Selbstverständlich können wir auch examinierte Pflegekräfte entsenden, die zusätzliche Pflegeaufgaben übernehmen können.

 

Wie sind die Rahmenbedingungen ?

Für das Personal muss ein Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Das Bad muss mitbenutzt werden dürfen. Kost und Logis sind frei. Eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 380,00 EUR ( inkl. 19 % MwSt ) . Diese Gebühr gilt pro Haushalt – nicht pro vermitteltes Personal – und deckt die gesamte Vertragslaufzeit ab. Bei einer Vertragsverlängerung (nach 12 Monaten) wird die Bearbeitungsgebühr erneut fällig. Die Reisekosten  von maximal 180,00 Euro  (Hin- und Rückfahrt zusammen) werden dem Personal vor Ort in bar erstattet.

 

Wie lange dauert es, bis wir eine  Haushaltshilfe gefunden haben ?

Ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe ist die osteuropäische Haushaltshilfe in ca. 3 - 5 Tagen bei Ihnen vor Ort.  In Notfällen auch schneller.

 

Wie ist die Arbeitszeit ?

Grundsätzlich stellt sich die Frage: Was ist Arbeitszeit ? Ist Arbeitszeit nur die reine Ausübung von Tätigkeiten oder ist die Anwesenheit auch Arbeitszeit ? Sicherlich sollten Sie der Haushaltshilfe / Pflegekraft Freizeit geben.

Einen Tag in der Woche oder mind. zwei halbe Tage sollten zur freien Verfügung gestellt werden. Jeder Mensch hat einen Tagesrhythmus. Unsere Haushaltshilfen passen sich dem Ihrigen an. Je besser die Rahmenbedingungen, desto besser die Motivation.

 

Sind die monatlichen Kosten endgültige Kosten ?

Ja, die Beträge zwischen 1.400,00 - 1.600,00 EUR inkl. gesetzl. MwSt. beinhalten alle Kosten ( Versicherungen, soziale Abgaben, Steuern, etc. ). Kost und Logie sind für das entsendete Personal frei.

 

Wann wird die erste Rechnung fällig ?

 Die Fälligkeit der Bearbeitungsgebühr tritt erst bei Vertragsabschluss und nach Ankunft der Mitarbeiterin ein, vor Vertragsabschluss ist jede Serviceleistung unsererseits kostenlos und unverbindlich.

Bei McCare wird das Vermittlerhonorar erst nach Eintreffen der Betreuungskraft dem Kunden in Rechnung gestellt. Insbesondere aus diesem Grund ist es möglich, dass durch uns vermittelte Betreuungskräfte ihre Tätigkeit innerhalb von 3 – 4 Tagen in Deutschland aufnehmen können. Ein Grossteil der Konkurrenzunternehmen wartet jeweils erst den Eingang der Zahlung (Bearbeitungsgebühr) ab. Zudem hat der Kunde durch unsere Vorgehensweise die wohl einzig mögliche Garantie, dass tatsächlich auch die von ihm ausgesuchte Betreuungskraft anreist, mit all den „hoch gelobten“ Qualifikationen und Sprachkenntnissen.

Die monatlichen Rechnungen werden jeweils zum 15. des laufenden Monats durch den Leistungserbringer erstellt.

 

Ist es legal ausländisches Pflegepersonal zu beschäftigen ?

JA unter gewissen Voraussetzungen: Der private Haushalt ist nicht der Arbeitgeber, sondern der Auftraggeber. Sie erteilen also einen Auftrag an unsere Partnerfirma in dem entsprechenden osteuropäischen EU-Land und diese entsendet das Pflegepersonal nach Deutschland und verrichtet bei Ihnen die Dienstleistung ( Dienstleistungsfreiheit nach dem gültigem EU Recht ).

Die Haushaltshilfe ist in ihrem Heimatland  angestellt und ist natürlich auch dort kranken- und sozialversichert. Zwingend erforderlich ist jedoch das Formular-E101, in welchem der Versicherungsträger im Heimatland bescheinigt, dass die Pflegekraft tatsächlich vollumfänglich versichert ist.

Auf Verlangen der Zollbehörden muss diese Bescheinigung vorgewiesen werden können. Zusätzlich ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzuweisen. Die Krankenversicherung gilt selbstverständlich auch in Deutschland. 

 

Hier sehen Sie ein Muster der EHIC          

 Siehe auch   Beschäftigungsverordnung   oder  AEntG

 

 

Muss ich eine 24 Std. Pflege hier ausländerrechtlich anmelden?

Nein, es sind keine Behördengänge notwendig, da nicht Sie als Arbeitgeber fungieren sondern direkt den Pflegedienst im Heimatland der Betreuungskraft mit der Dienstleistung einer 24 h Betreuung bzw. 24h Pflege beauftragt haben.

 

Welche Garantie habe ich, dass das Konzept bei uns funktioniert ?

Keine. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass es funktioniert ist sehr gross, wenn folgende Spielregeln eingehalten werden:

  • Behandlung der ausländischen Haushaltshilfen, Betreuerinnen und Pflegekräfte mit menschlicher Wärme und Verständnis (keiner ist perfekt, wir machen alle mal Fehler )

  • Kompromissbereitschaft ( jeder Mensch hat seine Eigenheiten, besonders ältere Menschen )

  • Die Bereitschaft eine Hilfe anzunehmen. 24 Stunden Betreuung ist Luxus, keine Belastung.

  • Einhaltung von Freiräumen

 

Wie sind die Kündigungsfristen ?

Der gemeinsame Dienstleistungsvertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen vorzeitig gekündigt werden.

 

Wie sind die Sprachkenntnisse ?

Hier machen wir verschiedene Abstufungen :

1-2

Sehr gute Kenntnisse - Unterhaltungen sind ohne Einschränkungen möglich

2-3 Gute Kenntnisse -  Unterhaltungen sind möglich
3-4

Erweiterte Grundkenntnisse - Verstehen gut,  Sprechen gut

4-5 Grundkenntnisse - Verstehen mit Schwierigkeiten, Sprechen wenig
5-6 kaum Sprachkenntnisse - Verständigung sehr eingeschränkt
   

Werden die Kosten für einen ausländischen Pflegedienst übernommen ?

Leider nicht. Ausländische Pflegedienste haben keine Verträge mit den deutschen Pflegekassen (Krankenkassen) und ihre Dienstleistung muss somit privat bezahlt werden. Sie können jedoch  Geldleistungen für die sogenannten "selbst beschafften Pflegehilfen" in Anspruch nehmen, die sich je nach Pflegestufe folgendermaßen gliedern:

  • Pflegestufe I:     205,- Euro  monatlich

  • Pflegestufe II:    410,- Euro  monatlich

  • Pflegestufe III:   665,- Euro  monatlich

Was unterscheidet McCare von anderen Vermittlungsagenturen?

Nebst einer äusserst kostengünstigen Honorargestaltung bietet McCare eine "saubere Lösung". Jede durch uns vermittelte Pflegekraft ist im Besitz einer gültigen  E101-Bescheinigung. Der Sozialversicherungsträger im Heimatland bestätigt damit, dass die nach Deutschland entsandte Betreuungskraft Versicherungs-, Sozial- und Steuerabgaben entrichtet und somit LEGAL in Deutschland tätig ist.

Hat eine Betreuerin im Fall einer Kontrolle ein Dokument mit der Bezeichnung E101 zur Hand, schaut der Zoll kurz rein, dreht sich um und geht wieder, da alles in Ordnung ist -  andernfalls drohen massive Schwierigkeiten.

McCare Senioren-Service-Deutschland stellt dem Kunden die Bearbeitungsgebühr in der Regel erst nach Eintreffen der Betreuungskraft dem Kunden in Rechnung. Warum? Ganz einfach - weil wir halten können, was wir versprechen. Insbesondere aus diesem Grund ist es möglich, dass durch uns vermittelte Betreuungskräfte ihre Tätigkeit innerhalb von 3 – 4 Tagen in Deutschland aufnehmen können.

Ein Grossteil der Konkurrenzunternehmen wartet jeweils erst den Eingang der Zahlung (Vermittlerhonorar) ab. Zudem hat der Kunde durch unsere Vorgehensweise die wohl einzig mögliche Garantie, dass tatsächlich auch die von ihm ausgesuchte Betreuungskraft anreist, mit all den „hoch gelobten“ Qualifikationen und Sprachkenntnissen.

Wir benötigen keinen eigenen "Bundesverband für...."

Gerade in den vergangen Wochen schossen sie wie Pilze aus dem Boden, die selbsternannten "Bundesverbände": - Bundesverband für Pflege und Vermittlung E.V. - und wie sie alle heissen mögen.  Erfinderische Vermittlungsagenturen versuchen auf diese Weise ihrem Unternehmen einen seriösen "Touch" zu verleihen.

 

Weitere Fragen können Sie uns natürlich auch gern telefonisch, per eMail oder auch per Fax stellen.

 

 
 

 

 

 

 

  

McCare Senioren-Service-Deutschland 
Glockenblumenweg 131 a
DE-12357 Berlin

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