Was
bedeutet eine 24 Stunden Betreuung ? |
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Es ist Tag und Nacht immer jemand da.
Das bedeutet, unser Personal wohnt zusammen mit der zu betreuenden
Person, kümmert sich um den Haushalt ( Essen kochen, Wäsche waschen,
Reinigung usw.) und übernimmt leichte pflegerische Aufgaben, wie Hilfe
beim Anziehen, beim Waschen, bei der Toilette, ggf. Windeln wechseln,
beim Essen usw.
Selbstverständlich können wir
auch examinierte Pflegekräfte entsenden, die zusätzliche
Pflegeaufgaben übernehmen können. |
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Wie
sind die Rahmenbedingungen ? |
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Für das Personal muss ein Zimmer zur
Verfügung gestellt werden. Das Bad muss mitbenutzt werden dürfen. Kost
und Logis sind frei. Eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 380,00 EUR
( inkl. 19 % MwSt ) . Diese Gebühr gilt pro Haushalt – nicht pro
vermitteltes Personal – und deckt die gesamte Vertragslaufzeit ab. Bei
einer Vertragsverlängerung (nach 12 Monaten) wird die
Bearbeitungsgebühr erneut fällig. Die Reisekosten von maximal 180,00 Euro
(Hin- und Rückfahrt zusammen)
werden dem Personal vor Ort in bar erstattet. |
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Wie
lange dauert es, bis wir eine Haushaltshilfe gefunden haben ? |
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Ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe
ist die osteuropäische Haushaltshilfe in ca. 3 - 5 Tagen bei Ihnen vor
Ort. In Notfällen auch schneller. |
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Wie ist
die Arbeitszeit ? |
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Grundsätzlich stellt sich die Frage:
Was ist Arbeitszeit ? Ist Arbeitszeit nur die reine Ausübung von
Tätigkeiten oder ist die Anwesenheit auch Arbeitszeit ? Sicherlich
sollten Sie der Haushaltshilfe / Pflegekraft Freizeit geben.
Einen Tag in der Woche oder mind. zwei halbe Tage sollten zur freien
Verfügung gestellt werden. Jeder Mensch hat einen Tagesrhythmus.
Unsere Haushaltshilfen passen sich dem Ihrigen an. Je besser die
Rahmenbedingungen, desto besser die Motivation. |
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Sind
die monatlichen Kosten endgültige Kosten ? |
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Ja, die Beträge zwischen 1.400,00 -
1.600,00 EUR inkl. gesetzl. MwSt. beinhalten alle Kosten (
Versicherungen, soziale Abgaben, Steuern, etc. ). Kost und Logie sind
für das entsendete Personal frei. |
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Wann
wird die erste Rechnung fällig ? |
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Die Fälligkeit der
Bearbeitungsgebühr tritt erst bei Vertragsabschluss und nach Ankunft
der Mitarbeiterin ein, vor Vertragsabschluss ist jede Serviceleistung
unsererseits kostenlos und unverbindlich.
Bei McCare wird das Vermittlerhonorar
erst nach Eintreffen der Betreuungskraft dem Kunden in Rechnung
gestellt. Insbesondere aus diesem Grund ist es möglich, dass durch uns
vermittelte Betreuungskräfte ihre Tätigkeit innerhalb von 3 – 4 Tagen
in Deutschland aufnehmen können. Ein Grossteil der
Konkurrenzunternehmen wartet jeweils erst den Eingang der Zahlung
(Bearbeitungsgebühr) ab. Zudem hat der Kunde durch unsere
Vorgehensweise die wohl einzig mögliche Garantie, dass tatsächlich
auch die von ihm ausgesuchte Betreuungskraft anreist, mit all den
„hoch gelobten“ Qualifikationen und Sprachkenntnissen.
Die monatlichen Rechnungen werden
jeweils zum 15. des laufenden Monats durch den Leistungserbringer
erstellt. |
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Ist es
legal ausländisches Pflegepersonal zu beschäftigen ? |
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JA unter gewissen Voraussetzungen: Der private Haushalt
ist nicht der Arbeitgeber, sondern der Auftraggeber. Sie erteilen also
einen Auftrag an unsere Partnerfirma in dem entsprechenden
osteuropäischen EU-Land und diese entsendet das Pflegepersonal nach
Deutschland und verrichtet bei Ihnen die Dienstleistung (
Dienstleistungsfreiheit nach dem gültigem EU Recht ).
Die
Haushaltshilfe ist in ihrem Heimatland angestellt und ist
natürlich auch dort kranken- und sozialversichert. Zwingend
erforderlich ist jedoch das Formular-E101, in welchem der
Versicherungsträger im Heimatland bescheinigt, dass die Pflegekraft
tatsächlich vollumfänglich versichert ist.
Auf Verlangen der
Zollbehörden muss diese Bescheinigung vorgewiesen werden können.
Zusätzlich ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
vorzuweisen. Die
Krankenversicherung gilt selbstverständlich auch in Deutschland.
Hier sehen Sie ein Muster der
EHIC
Siehe auch Beschäftigungsverordnung
oder AEntG 
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Muss
ich eine 24 Std. Pflege hier ausländerrechtlich anmelden? |
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Nein, es sind keine Behördengänge
notwendig, da nicht Sie als Arbeitgeber fungieren sondern direkt den
Pflegedienst im Heimatland
der Betreuungskraft mit der Dienstleistung einer
24 h Betreuung
bzw. 24h Pflege
beauftragt haben. |
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Welche
Garantie habe ich, dass das Konzept bei uns funktioniert ? |
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Keine. Aber die Wahrscheinlichkeit,
dass es funktioniert ist sehr gross, wenn folgende Spielregeln
eingehalten werden:
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Behandlung der ausländischen
Haushaltshilfen, Betreuerinnen und Pflegekräfte mit menschlicher
Wärme und Verständnis (keiner ist perfekt, wir machen alle mal
Fehler )
-
Kompromissbereitschaft ( jeder Mensch
hat seine Eigenheiten, besonders ältere Menschen )
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Die Bereitschaft eine Hilfe
anzunehmen. 24 Stunden Betreuung ist Luxus, keine Belastung.
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Einhaltung von Freiräumen
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Wie
sind die Kündigungsfristen ? |
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Der gemeinsame Dienstleistungsvertrag
kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen
vorzeitig gekündigt werden. |
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Wie sind die
Sprachkenntnisse ? |
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Hier
machen wir verschiedene Abstufungen :
1-2 |
Sehr gute Kenntnisse - Unterhaltungen sind ohne Einschränkungen
möglich |
2-3 |
Gute Kenntnisse -
Unterhaltungen sind möglich |
3-4 |
Erweiterte Grundkenntnisse - Verstehen gut, Sprechen gut |
4-5 |
Grundkenntnisse -
Verstehen mit Schwierigkeiten, Sprechen wenig |
5-6 |
kaum
Sprachkenntnisse - Verständigung sehr eingeschränkt |
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Werden
die Kosten für einen ausländischen Pflegedienst übernommen ? |
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Leider nicht. Ausländische
Pflegedienste haben keine Verträge mit den deutschen Pflegekassen
(Krankenkassen) und ihre Dienstleistung muss somit privat bezahlt
werden. Sie können jedoch Geldleistungen für die sogenannten
"selbst beschafften Pflegehilfen" in Anspruch nehmen, die sich je nach
Pflegestufe folgendermaßen gliedern:
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Pflegestufe I: 205,- Euro monatlich
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Pflegestufe II: 410,- Euro monatlich
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Pflegestufe III: 665,- Euro monatlich
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Was
unterscheidet McCare von anderen Vermittlungsagenturen? |
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Nebst einer äusserst kostengünstigen
Honorargestaltung bietet McCare eine "saubere Lösung". Jede durch uns
vermittelte Pflegekraft ist im Besitz einer gültigen
E101-Bescheinigung. Der Sozialversicherungsträger im Heimatland
bestätigt damit, dass die nach Deutschland entsandte Betreuungskraft
Versicherungs-, Sozial- und Steuerabgaben entrichtet und somit
LEGAL in Deutschland tätig ist.
Hat eine Betreuerin im Fall einer Kontrolle ein Dokument mit der
Bezeichnung E101 zur Hand, schaut der Zoll kurz rein, dreht sich um
und geht wieder, da alles in Ordnung ist - andernfalls drohen
massive Schwierigkeiten.
McCare Senioren-Service-Deutschland
stellt dem Kunden die Bearbeitungsgebühr in der Regel erst nach Eintreffen
der Betreuungskraft dem Kunden in Rechnung. Warum? Ganz einfach
- weil wir halten können, was wir versprechen. Insbesondere aus diesem Grund
ist es möglich, dass durch uns vermittelte Betreuungskräfte ihre
Tätigkeit innerhalb von 3 – 4 Tagen in Deutschland aufnehmen können.
Ein Grossteil der Konkurrenzunternehmen
wartet jeweils erst den Eingang der Zahlung (Vermittlerhonorar) ab.
Zudem hat der Kunde durch unsere Vorgehensweise die wohl einzig
mögliche Garantie, dass tatsächlich auch die von ihm
ausgesuchte Betreuungskraft anreist, mit all den „hoch gelobten“
Qualifikationen und Sprachkenntnissen.
Wir benötigen keinen eigenen
"Bundesverband für...."
Gerade in den vergangen Wochen schossen
sie wie Pilze aus dem Boden, die selbsternannten "Bundesverbände": -
Bundesverband für Pflege und Vermittlung E.V. - und wie sie alle
heissen mögen. Erfinderische Vermittlungsagenturen versuchen auf
diese Weise ihrem Unternehmen einen seriösen "Touch" zu verleihen.
Weitere Fragen können Sie uns natürlich auch gern telefonisch, per
eMail oder auch per Fax stellen. |